Viele wissen es bereits: In Italien ist es Pflicht, eine rot-weisse Warntafel am Auto anzubringen, wenn die Ladung über das Heck hinausragt oder ein Heckträger verwendet wird. Seit 2023 gab es jedoch eine Änderung: Heckträger mit eigenem Wiederholungskennzeichen und Beleuchtung waren von dieser Pflicht befreit.
Inhalt
Warntafelpflicht
Doch Achtung: Diese Regelung wurde rückgängig gemacht! Nun gilt wieder: Alle Heckträger, unabhängig von Kennzeichen und Beleuchtung, müssen mit einer Warntafel gekennzeichnet sein, wenn sie die Fahrzeuglänge überstehen.
In Südtirol hingegen, so die Strassenverkehrspolizei Bozen, werden derzeit keine Strafen verhängt, wenn diese Regelung nicht beachtet wird. In anderen Regionen Italiens kann es bei Kontrollen durch die örtliche Polizei zu Beanstandungen kommen. Die Auslegung der Vorschrift kann von Region zu Region unterschiedlich sein.
Hast du eine Warntafel in Italien montiert?
Fahrradtransport auf Heckträgern in Italien: Wichtige Neuerungen!
Warntafelpflicht:
- Alle Heckträger, unabhängig von Kennzeichen und Beleuchtung, müssen mit einer rot-weissen Warntafel gekennzeichnet sein, wenn sie die Fahrzeuglänge überstehen.
- Verstösse können mit einem Bussgeld von 80 bis 345 EUR geahndet werden.
Breite der Ladung:
- Fahrräder dürfen auf einem Heckträger nicht seitlich über die Breite des Fahrzeugs hinausragen.
- Begründung: Fahrräder gelten als «schwer erkennbare Ladung».
- Berechnung der Breite: Die Breite des Fahrzeugs gilt bis zur Aussenkante der Schlussleuchten, NICHT die Gesamtbreite, einschliesslich der Aussenspiegel.
- Problematik: Dies kann beim Transport von Mountainbikes, besonders an kleineren Fahrzeugen, problematisch werden.
Gerichtliche Entscheidung:
- Mit einer verbindlichen gerichtlichen Entscheidung zu dieser neuen Regelung ist frühestens im Sommer 2024 zu rechnen.
Unser Tipp:
- Informieren Sie sich vor Ihrer Reise nach Italien über die aktuellen Regelungen.
- Besorgen Sie sich eine Warntafel, um sicher unterwegs zu sein.
- Achten Sie darauf, dass Ihre Fahrräder nicht seitlich über die Breite Ihres Fahrzeugs hinausragen.
Welche Anforderungen muss die Warntafel erfüllen?
- Material: Die Warntafel muss aus Metallblech bestehen.
- Grösse: Die Mindestgrösse beträgt 50 × 50 Zentimeter.
- Kennzeichnung: Die Warntafel muss rot-weiss schraffiert sein (fünf rote Streifen). Nicht zu verwechseln mit der Warntafel für Spanien. Die ist anders schraffiert.
Was ist zu beachten, wenn die Ladung die gesamte Fahrzeugbreite einnimmt?
In diesem Fall müssen zwei Warntafeln angebracht werden:
- Position: jeweils links und rechts am seitlichen Ende der Ladung.
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Die Regelung wegen der seitlichen Breite bei den Heckträgern wurde wieder aufgehoben, diese wurde zurückgezogen und nicht eingeführt. Es muss aber weiterhin eine schräg schraffierte Warntafel angebracht werden.