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Der Bundesrat hat gesprochen. In der Schweiz gilt ab 1. April 2022 für alle E-Bikes eine Lichtpflicht und sie mit einem fix montierten Licht ausgestattet sein. Und mit allen E-Bikes, meine ich auch E-MTBs.

Sicherheit im Verkehr erhöhen

Mit dieser neuen Lichtpflicht für E-Bikes will der Bundesrat die Sicherheit und Sichtbarkeit im Verkehr erhöhen und damit Unfälle mit E-Bikes vermeiden. Der Verkauf von E-Bikes jeglicher Art hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Durch mehr E-Bikes auf den Strassen kam es dadurch auch zu mehr Unfällen. Mit dem neuen Gesetz will man diesem Negativtrend entgegenwirken. Dabei wurde nicht unterschieden, ob City E-Bike oder E-MTB.

E-Bikes benötigen ein fest montiertes Licht

Ab 1. April 2022 müssen nun alle E-Bikes mit einem fest montiertes Licht ausgestattet sein. Dazu zählen auch abnehmbare Lichter. Helmlampen gelten jedoch nicht als festinstallierte Lichtquelle. In der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge steht in Artikel 178a Absatz 1 VTS Folgendes:

  • An Motorfahrrädern müssen mindestens ein nach vorne weiss und ein nach hinten rot leuchtendes, ruhendes Licht fest angebracht sein. Die Lichter dürfen nicht blenden und müssen nachts bei guter Witterung auf 100 m sichtbar sein.
  • An Motorfahrrädern muss mindestens ein nach hinten gerichteter Rückstrahler mit einer Leuchtfläche von mindestens 10 cm2 fest angebracht sein.
Mountainbiken in Graubünden
Ab 1. April 2022 gilt für alle E-Bikes eine Lichtpflicht. | © Tina Hannemann

Lichtpflicht für E-Bikes auch am Tag

E-Bikes müssen auch am Tag das Licht eingeschaltet haben. Tagsüber muss nur das Frontlicht eingeschaltet werden, auch bei guten Sichtverhältnissen. Das Rücklicht muss immer montiert sein, egal ob eingeschaltet oder nicht. Bei schlechter Sicht, Dämmerung und logischerweise in der Nacht müssen Front- und Rücklicht eingeschaltet sein. Somit gilt die gleiche Regelung wie bei der Tagfahrlicht-Pflicht bei Autos.

Mountainbiken in Graubünden
Auch tagsüber gilt Lichtpflicht am E-Bike, aber nur Frontlicht. Ab Dämmerung muss dann auch das Rücklicht eingeschaltet werden. | © Tina Hannemann

Ordnungsbusse bei Fahren ohne Licht

E-Biker:innen, die ohne Licht herumkurven, werden dann mit einer Ordnungsbusse von CHF 20.00 bestraft. Ich bin mir zwar nicht sicher, wie dies im Wald und auf Trails kontrolliert wird und werden soll. Ohne Reflektoren an den Pedalen und ohne Fahrradklingel fahren wir ohnehin alle schon nicht ganz gesetzeskonform herum.

Bitte kein Blinklicht

Fast jedes auf dem Markt erhältliche Fahrradlicht hat viele unterschiedliche Modi, darunter auch mehrere Blinkfunktionen. Ein permanentes Licht reicht, ihr braucht die Blinkfunktion nicht, denn Blinken nervt. Warum? Das erfährst du in diesem Artikel.

Was sagen die E-Bike Hersteller dazu?

Ich habe mit Michel Manz, Division Manager Product & Maketing Management Bike (BiXS | Mustang | Wheeler) bei der intercycle ag in Sursee, darüber gesprochen, ob sie zukünftig Licht direkt an den E-Bikes verbauen werden.

Licht bereits ab Werk?

Marc: Ist bei BiXS als Schweizer Hersteller von E-MTB’s in Zukunft geplant, neue E-Bikes bereits ab Werk mit Licht auszustatten?

Michel: «Wir werden ab dem Modelljahr 2022 bereits das SIGN EX mit Licht ausstatten. Allerdings mit einem «bracket» ohne Integration. Es wurden bereits alle E-MTB’s ab Modelljahr 2020 mit einem Batterielicht (front|rear) ausgeliefert. Ein einfaches Licht, welches am Lenker und an der Sattelstütze montiert werden kann. 2023 werden weitere Modelle dazu kommen und ab Modelljahr 2024 sind alle E-MTB’s mit fest montierter Frontbeleuchtung ausgerüstet, welche über die Hauptbatterie mit Strom versorgt wird. Integration wird auch ein Thema. Dies konnten wir aber aufgrund der aktuellen Liefersituation erst bei den Modellen für 2024 umsetzten.»

Licht im Rahmen integriert?

Marc: Werdet ihr also in Zukunft Licht direkt im Rahmen integrieren?

Michel: «Bei der Frontbeleuchtung ergibt dies kaum Sinn, kannst du dir ja vorstellen. Je nach Modell machen wir uns dazu Gedanken, die hinter Beleuchtung zu integrieren. Dies ist aber ein Punkt, welcher sich erst realisieren lässt, wenn wir auf eine neue Plattform wechseln. Also ab 2024 oder später. Das klingt dann zwar alles einfach, in der Umsetzung ist es dann aber doch nicht.»

Mountainbiken in Graubünden
Das Licht «Blinder» von knog fällt kaum auf. | © Tina Hannemann

Häufig gestellte Fragen zur Lichtpflicht an E-Bikes

Muss Front- und Rücklicht immer eingeschaltet sein?

Nein, tagsüber muss nur das Frontlicht eingeschaltet sein. Erst bei schlechter Sicht, Dämmerung und in der Nacht muss das Rücklicht ebenfalls eingeschaltet werden. Es gilt dieselbe Regelung wie bei den Autos.

Was bedeutet «ein ruhendes Licht»?

Das Rücklicht muss permanent leuchten. All die blinkenden Zusatzmodi könnt ihr euch sparen. Die meisten Fahrradfahrer:innen fahren mit blinkendem Rücklicht umher, ist so aber eigentlich nicht erlaubt und das Geblinke nervt. Hier gibt es einen Extra-Blogbeitrag dazu.

Wie muss das Licht am E-Bike befestigt sein?

Lichter mit Gummibändern sind zulässig. Du musst also dein E-Bike jetzt nicht mit fixen Lampen nachrüsten. Nicht erlaubt sind Helmlampen oder Lichter am Körper. Wichtig ist nur, dass die Lampe nach Strassenverkehrsgesetz erlaubt ist.

Erhalte ich eine Ordnungsbusse bei Nichteinhalten?

Ja, die Ordnungsbusse für Nichteinhalt der Lichtpflicht an E-Bikes beträgt CHF 20.00.

Benötige ich auch auf dem Bike-Trail Licht?

Ja, die Lichtpflicht für E-Bikes gilt auf allen öffentlichen Verkehrsfläche und die meisten Waldwege und Bike-Trails zählen dazu. Ob dies auf den Trails kontrolliert wird, mag ich zu bezweifeln.

Welche Lampen darf ich montieren?

Alle Lampen, die der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) entsprechen. Dabei gilt:

  • An Motorfahrrädern müssen mindestens ein nach vorne weiss und ein nach hinten rot leuchtendes, ruhendes Licht fest angebracht sein. Die Lichter dürfen nicht blenden und müssen nachts bei guter Witterung auf 100 m sichtbar sein.
  • An Motorfahrrädern muss mindestens ein nach hinten gerichteter Rückstrahler mit einer Leuchtfläche von mindestens 10 cm2 fest angebracht sein.

Eine Auswahl von Fahrradbeleuchtung gibt es hier.

Welches Licht soll ich für mein E-Bike kaufen?

Es gibt viele gute Lampen auf dem Markt. Meine Fahrradbeleuchtung besteht komplett aus Lampen von knog. Wer es schon richtig machen will und eine Frontscheinwerfer ins Cockpit integrieren, der kann auf die SL X Serie von Lupine zurückgreifen. Die Lampe kann am E-Bike Akku angeschlossen werden, verfügt über Tagfahr- und Fernlicht und lässt sich per Lenkerfernbedienung bequem bedienen. Mit über CHF 400.00 ist der Frontscheinwerfer ab kein Schnäppchen. Lupine SL X Scheinwerfer gibt es für Bosch, Brose und Shimano Motoren. Hier eine kleine Aufstellung von Herstellern für Lampensets:

Empfohlene Frontlichter

Empfohlene Rücklichter

Empfohlene Lampensets

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Marc Schürmann

Ich wurde 1983 geboren und wohne in Graubünden. Ich bin der Gründer von allmountain.ch und blogge über meine grösste Leidenschaft, dem Mountainbiken.

2 Antworten

  1. Walter Matzler sagt:

    Lichtpflicht bei trübem Wetter oder nachts ist sinnvoll. Bei hellem heiteren Tag jedoch fragwürdig und auf Waldwegen, wo zumeist keine Motorfahrzeuge erlaubt sind, totaler Unsinn. Da haben Aktivisten die von Tuten und Blasen vermutlich keine Ahnung haben etwas durchgesetzt.

  1. 5. April 2023

    […] wie Batterieladegeräte oder in der Schweiz auch ein Front- und Rücklicht, da in der Schweiz die Lichtpflicht für E-Bikes gilt. Dieses Zubehör sorgt zusätzlich für einen höheren […]

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