Facebook Teilnahmebedingungen

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Allgemein

Das Gewinnspiel wird von allmountain.ch, Marc Schürmann, 7013 Domat/Ems (in der Folge „Veranstalter“ genannt) über die Pinnwand der offiziellen Facebook Fanseite veranstaltet. Mit der Teilnahme am  Gewinnspiel akzeptiert der Benutzer/die Benutzerin (in der Folge «Teilnehmer» genannt) diese Teilnahmebedingungen.

Über das Gewinnspiel

Die Teilnahme an dem Gewinnspiel erfolgt über die Pinnwand (Wettbewerbs-Post) der Facebook Fanseite, mittels Nutzung der Facebook-Funktionen «Gefällt mir» und/oder der «Kommentar-Funktion» oder mittels Foto-Post-Funktion. Die Weiterverbreitung der Inhalte wie z.B. Teilen der Inhalte über die eigene Chronik mittels Facebook-Funktionen ist keine Voraussetzung zur Teilnahme am Gewinnspiel und erhöht die Chancen auf den Gewinn in keiner Weise. Es gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen von Facebook. Zur Teilnahme am Gewinnspiel müssen folgende Schritte ausgeführt werden, gemäss den Angaben im Post:

  • Der allmountain.ch Fanseite folgen UND
  • Wettbewerbsbeitrag «Liken» UND/ODER
  • Wettbewerbsbeitrag mit der im Post genannten Frage «Kommentieren» UND/ODER
  • Ein Foto auf unserer Fanseite posten
  • Im Post angegeben Zeitfenster kommentieren

Teilnahme

Das Gewinnspiel beginnt und endet gemäss den Angaben im Post über die Pinnwand der Fanseite von allmountain.ch. Teilnahmeberechtigt (für Paketpreise) sind alle in der Schweiz oder Liechtenstein wohnhaften natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausnahme ist bei Gewinnen, die per Brief oder Email verschickt oder in der Schweiz abgeholt werden müssen. Dabei sind alle in der EU wohnhaften natürlich Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben, teilnahmeberechtigt.

Gewinne

Die Preise für die Verlosungen werden über die Pinnwand kommuniziert und entsprechen der Beschreibung im Post.  Die Preise müssen bei allmountain.ch in Dottikon abgeholt werden oder werden versendet. Der/die Gewinner werden per Zufallsprinzip oder via Jury-Entscheid ermittelt. Für Inhalte in den Kommentar-Feldern sind die Teilnehmer verantwortlich. Über das Gewinnspiel wird keine Korrespondenz geführt. Vorname und Name der Gewinner werden mittels Namen-Verlinkung nach Kampagnenende über die Facebook Pinnwand der Fanseite bekannt gegeben.

Kontaktaufnahme zu den Gewinnern

Die Gewinner werden namentlich in einem Post erwähnt und darin aufgefordert, sich mittels der Nachrichten-Funktion beim Veranstalter zu melden. Meldet sich der Gewinner nicht innert der Frist von 7 Tagen beim Veranstalter per Facebook-Nachricht, wird ein neuer Gewinner evaluiert. (Bei kurzfristigen Veranstaltungen beträgt die Frist bis 1 Tag vor der Veranstaltung.) allmountain.ch behält sich vor, den Gewinner selbst per Facebook-Nachricht zu kontaktieren.

Ausschluss der Teilnahme

Der Veranstalter selbst, sowie alle an der Konzeption und Umsetzung der Kampagne beteiligten Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Gewinnspielvereine sowie automatisierte Gewinnspiel-Dienste sind nicht teilnahmeberechtigt. Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschliessen, sofern berechtigte Gründe, wie z.B. Verstoss gegen die Teilnahmebedingungen, versuchte Manipulation etc..

Keine Verbindung zu Facebook

Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Für keinen der im Rahmen dieser Aktion veröffentlichten Inhalte ist Facebook verantwortlich. Der Empfänger der vom Teilnehmer bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern der Veranstalter. Der Veranstalter stellt Facebook von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel frei. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind nicht an Facebook zu richten, sondern an den Veranstalter unter [email protected].

Recht zum Abbruch/Änderung der Kampagne

Der Veranstalter kann die Kampagne jederzeit anpassen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel aus wichtigen Gründen abzubrechen. Ein Abbruch aus wichtigem Grund kann insbesondere dann erfolgen, wenn eine ordnungsgemässe Durchführung des Gewinnspiels aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Es gilt das Schweizer Recht.

Domat/Ems, der 13.04.2020